Spenden und Zahlungen an die Erlanger Sockenqualmer 

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Hier kann jedermann, Sockenqualmer oder Gönner, Zahlungen an "die Erlanger Sockenqualmer" vornehmen.
Wir freuen wir uns über jede Spende die hilft, die Seite "www.Sockenqualmer.de" zu pflegen und zu erhalten. 

VIELEN DANK!

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Falls Sie eine noch kein Paypal-Konto haben oder für Rechnungen/ Reise-Zahlungen, etc.:
Die Zahlungen
 können durch Abbuchung von einem Kreditkarten-Konto oder durch
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 > den Betrag bei "Artikelpreis",
 > dann klicken Sie auf "Aktualisieren"
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 dann ergänzen Sie bitte die Daten
 in der rechten Maske.
 Danach können Sie noch eine Mitteilung
 an den Empfänger eingeben.

Die Zahlungen werden über PayPal abgewickelt und erfolgen auf ein Konto bei PayPal.

Falls Gebühren anfallen, werden diese beim Zahlungsempfänger abgebucht (siehe auch AGB).

Beachten Sie bitte, dass die in einer eventuell automatisch ausgestellten Spendenquittung ausgewiesene Zahlung NICHT zur Verringerung der Steuerschuld berechtigt - wir sind eine private Gruppe, keine als wohltätig oder gemeinnützig anerkannte Organisation.

Wir empfehlen, sich bei PayPal anzumelden. PayPal ist der wohl in Deutschland am häufigsten genutzte Partner bei Kauf und Verkauf im Internet (Sicherheit - Datenschutz).

Bei Problemen informieren Sie uns bitte unter "Kasse(at)Sockenqualmer.de"

 

Zahlungen für Reisen und Ausflüge der Sockenqualmer

Jeder Teilnehmer der von den "Erlanger Sockenqualmern" eine Rechnung oder Aufforderung erhalten hat die eine Bezahlung über PayPal erlaubt, kann den Reisepreis hier überweisen.
Mit dieser (oder jeder anderen) Überweisung (auf ein Konto der Sockenqualmer, z.B. auf das Konto des Kassierers) kommt ein Reisevertrag zustande.
Die Zahlungsbestätigung (bzw. der Kontoauszug des überweisenden Institutes) gilt als Buchungsbestätigung.

Gemäß der Empfehlungen des Deutschen Reiseverbandes (DRV) gilt folgendes bezüglich
Reiserücktritt, Umbuchung und Ersatzteilnehmer:

Der Teilnehmer (steht auch für Teilnehmerin) kann jederzeit von diesem Vertrag zurücktreten. Tritt er zurück oder tritt er die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendungen pauschaliert. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung. Die Höhe des pauschalen Ersatzanspruches vom Reisepreis vor Abreise staffelt sich
wie folgt:
Bis 30 Tage = 20 %, bis 15. Tage = 35 %, bis 7. Tage = 50 %, bis 1. Tage = 60 %, später und bei Nichtantritt = 80 %